Wer im Herbst und Winter mit dem Auto unterwegs ist trifft, gerade in ländlichen Regionen, oftmals auf dichten Nebel über der Straße. Bis auf wenige Meter können die Nebelschwaden die Sicht beim Fahren einschränken. Dann gilt es: langsam fahren, mehr Abstand halten und besonders aufmerksam auf Fußgänger und Radfahrer achten.
Wenn die Sichtverhältnisse aufgrund von Nebel stark eingeschränkt sind, wird es für Autofahrende gefährlich. Hindernisse auf der Straße aber auch schon vorausfahrende Fahrzeuge sind kaum noch zu erkennen. Gerade Fahrradfahrende mit schlechter Beleuchtung und dunkler Bekleidung werden schnell übersehen. Deshalb ist bei Fahrten im Nebel die wichtigste Regel: runter vom Gas. Als Faustregel gilt, die Geschwindigkeit sollte an die Sichtweite angepasst werden. Bei Sichtverhältnissen unter 50 Metern, ist nach Straßenverkehrsordnung nur ein Höchsttempo von 50 km/h erlaubt. Richten kann man sich dabei nach den Leitpfosten am Straßenrand: Der Abstand zwischen zwei Pfosten entspricht genau 50 Meter. So sollten sich Autofahrende bei dichtem Nebel am rechten Fahrbandrand orientieren, langsam Fahren und genügend Abstand halten. So können Auffahrunfällen auch bei schlechter Sicht vermieden werden.
Wer trotz Nebel lange unterwegs ist, sollte öfters Pausen einlegen. Insbesondere für die Augen sind die Fahrt unter schlechten Sichtverhältnissen sehr anstrengend. Der Scheibenwischer sollte regelmäßig eingeschaltet werden. Auch wenn es keinen Niederschlag gibt, legt sich bedingt durch die Wassertröpfchen des Nebels ein feuchter Film auf der Frontscheibe ab. Dieser verringert die Sicht zusätzlich.
Wann dürfen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte eingesetzt werden?
Trotz moderner Ausstattung mit Nebelschlussleuchten sowie Nebelscheinwerfern im Auto, ist vielen Autofahrenden nicht klar wann diese richtig eingesetzt werden dürfen.
Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer dürfen einschaltet werden, wenn aufgrund von Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite erheblich eingeschränkt ist. Der ADAC rät auch generell in dunkleren Jahreszeiten grundsätzlich mit Abblendlicht zu fahren. Wenn die Sicht dann stark eingeschränkt ist, helfen die Nebelscheinwerfer.
Fernlicht
Auf das Fernlicht sollte im Nebel verzichtet werden. Oftmals verschlechtert dieses die Sicht noch zusätzlich.
Nebelschlussleuchten
Für Nebelschlussleuchten gelten in Deutschland strengere Regeln. Die seit 1991 Teil der Serienausstattung sein müssen, dienen vor allem dazu, andere Verkehrsteilnehmenden auf die schlechten Sichtverhältnisse aufmerksam zu machen. Um diese zu nutzen, muss aufgrund des Nebels, die Sichtweite unter 50 Metern betragen. Dies gilt inner- sowie außerorts ist aber nicht verpflichtend. Bei missbräuchlicher Verwendung begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
